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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08   

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https://dejure.org/2009,9854
LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08 (https://dejure.org/2009,9854)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08 (https://dejure.org/2009,9854)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2009 - L 34 AS 1724/08 (https://dejure.org/2009,9854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Zahlung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; Kriterien für die Erforderlichkeit eines Umzuges; Vorwurf der Ausschöpfung der Angemessenheitsgrenzen; Freizügigkeit i.S.v. Art. 11 GG; Annahme eines ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08
    Dazu gehört auch die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. März 2004, Az. 1 BvR 1266/00 = BVerfGE 110, 177 [191]).

    Solche Maßnahmen können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie dieser behandelt werden (Urteil vom 17. März 2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08
    In seiner Entscheidung vom 26. Februar 2002, Az. 1 BvR 558/91 und 1 BvR 1428/91 hat das Bundesverfassungsgericht (zu Art. 12 GG) ausgeführt, dass insbesondere eine staatliche (Informations-) Tätigkeit eine Beeinträchtigung im Gewährleistungsbereich des Grundrechts sein könne, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Ersatz für eine staatliche Maßnahme ist, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (juris Rn. 62 = BVerfGE 105, 252 [273]; vgl. zur Frage der Finalität auch die Ausführungen bei Durner, a.a.O., Rn. 111ff, 115).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08
    Auch der Hinweis darauf, dass nach der Rechtsprechung des BSG der Maßstab der Angemessenheit stets der aktuelle Wohnort sein muss (vgl. Urteil des BSG vom 7. November 2006, Aktenzeichen B 7b AS 10/06 R, Rn. 26 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2), kann als Argument für die Auffassung, dass § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nur für Umzüge innerhalb der aktuellen Wohnortgemeinde gilt, nach Meinung des Senats nicht herangezogen werden, da sich die genannte Entscheidung des BSG auf einen Fall vor Inkrafttreten des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II bezieht und in dem Urteil ausdrücklich offen gelassen wurde, ob diese Regelung für einen Wohnungswechsel innerhalb des für die Bestimmung der Angemessenheit maßgeblichen örtlichen Bereichs, also üblicherweise innerhalb des jeweiligen Wohnorts, gilt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08
    Die Beschränkung des Streitgegenstandes ist insoweit zulässig, als es sich bei der Verfügung über Unterkunfts- und Heizungskosten um eine abtrennbare Verfügung des Gesamtbescheides handelt und damit das Gericht bei entsprechendem Antrag auch lediglich über diese Position des Arbeitslosengeld-II-Anspruchs befinden muss (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts -BSG - vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 8/06 R, Juris Rn. 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1300/08

    Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft - nicht erforderlicher Umzug -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08
    Die entgegenstehende Auffassung wird allerdings in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Baden-Württemberg vom 17. Juli 2008, Aktenzeichen L 7 AS 1300/08, dokumentiert in Juris; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. Oktober 2007, dokumentiert in Juris, Lang/Link in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 47b und Frank in Hohm (Hrsg.), Gemeinschaftskommentar zum SGB II, VI-§ 22 Rn. 45.1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - L 29 AS 1196/09

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Eine solche teleologische Reduktion kann sich zur Überzeugung des Senats nicht auf den Willen des Gesetzgebers stützen (so auch LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10. September 2009 - L 34 AS 1724/08 - in sozialgerichtsbarkeit.de - sowie Kurztext in juris - ausdrücklich entgegen LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1300/08 und LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.10.2007- L 13 AS 168/07 ER ).
  • LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2012 - L 18 AS 1172/10

    Begrenzung der Unterkunftskosten - Vorliegen von Hilfebedürftigkeit

    Zwar ist die bisher streitige Frage, ob § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II dahingehend auszulegen sei, dass er nur für Umzüge innerhalb desselben örtlichen Wohnungsmarktes gelte (vgl. Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rdn. 47b) oder ob die Regelung auch Umzüge aus einer Wohnortgemeinde umfasse, für die ein anderer Angemessenheitsmaßstab gelte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2009 - L 34 AS 1724/08 -, juris, m.w.N.), vom BSG in der Zwischenzeit im erstgenannten Sinn entschieden worden.
  • LSG Sachsen, 05.04.2012 - L 7 AS 425/11
    Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
  • LSG Hamburg, 11.03.2010 - L 5 AS 94/08
    Dieser Auffassung ist jüngst das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10.9.2009 - L 34 AS 1724/08) entgegengetreten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2009 - L 20 B 166/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass in Rechtsprechung und Kommentarliteratur mit beachtlichen Erwägungen die Auffassung vertreten wird, dass die Erforderlichkeit des Umzugs im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bei einem Umzug in eine andere Wohngemeinde nicht zu prüfen ist (vgl. etwa Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 22 Rn. 71a ,47b; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung;

    Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
  • SG Berlin, 13.11.2009 - S 37 AS 7127/09

    Arbeitslosengeld II - Kosten für Unterkunft und Heizung - Mietkappung bei einem

    Verstünde man die Vorschrift als reine Kostenschraube (so wohl LSG Berlin-Brandenburg vom 10.9.2009 - L 34 AS 1724/08), wäre infolge schwerwiegender Wertungswidersprüche das Willkürverbot nach Art. 3 GG verletzt in dem Sinne, dass der Gesetzgeber Leistungsbeschränkungen nach einem in sich stimmigen Konzept regeln muss (BVerfG vom 9.12.2008 - 2 BvL 1/07: Pendlerpauschale).
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